Freudige Gesichter und emotionale Momente prägten die Sponsionsfeier 2024 an der FH Kufstein Tirol. Mit insgesamt fünf festlichen Zeremonien an zwei Tagen wurden in Summe 328 Absolvent:innen aus 24 Studiengängen verabschiedet – ein Ereignis, das noch lange in Erinnerung bleiben wird.
Fördermöglichkeiten
Diese Seite ist dem Ziel gewidmet, auf Fördermöglichkeiten, Steuertipps und Ansetzbarkeiten von beruflicher Weiterbildung hinzuweisen. Nicht allen Personen stehen sämtliche gelisteten Förderoptionen zur Verfügung. Dennoch kann ein erster Hinweis bei der Refinanzierung der Bildungsmaßnahme helfen, eine bessere Entscheidung für die eigene Weiterentwicklung zu treffen.
Förderungen in Österreich
Fördermöglichkeiten für Personen, die in Österreich leben und versteuern:
- Datenbank Weiterbildungsförderung
- Arbeitnehmer:innen Förderungsfonds
- Arbeiterkammer
- Land Tirol
- Weiterbildungsgeld AMS
- Wirtschaftsförderungsfonds
- Wirtschaftskammer
Steuerliche Rückvergütung
Berufliche Bildung wird in Österreich umfassend gefördert. Sie können die Teilnahmegebühren steuerlich voll absetzen, sofern die Weiterbildung im bestehenden oder verwandten Berufsfeld erfolgt.
Der steuerliche Vorteil hängt von Ihrem Gesamteinkommen ab. Dies können bis zu 55 % sein, die Sie refundiert bekommen.
Wieviel bekomme ich vom Finanzamt zurück?
- Je nach Höhe Ihres Jahreseinkommens können bis zu 55 % der Weiterbildungsgebühren geltend gemacht werden.
- Angestellte und Arbeiter:innen können die Weiterbildungsgebühren in der Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten geltend machen.
- Selbständige können die Weiterbildungsgebühren in der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgaben anführen.
Beispiel MBA-Programme:
- Jahreseinkommen bis € 60.000,- = Steuersatz 42 %
Semestergebühren MBA-Programm: € 3.950,-
Rückerstattung Finanzamt: € 1.659,-
Semestergebühr MBA-Programm: € 2.291,10
Beispiel Zertifikatslehrgang Automotive Management:
- Jahreseinkommen bis € 31.000 = Steuersatz 32,5 %
Semestergebühren Zertifikatslehrgang: € 2.500,-
Rückerstattung Finanzamt: € 812,50
Semestergebühr Zertifikatslehrgang: € 1.687,50
Alle Angaben gemäß der aktuell gültigen Tarifstufen/Berechnungsformeln.
Steuerlich absetzbare Aufwendungen
- Bewerbungskosten
- Lehrgangsgebühren
- Lehrgangsmaterial (Literatur, Schreibwaren usw.)
- Kopierkosten
- Portokosten
- Kommunikationskosten inkl. Internet (anteilig)
- Reisekosten
- Unterkunft und Verpflegung
Wann und wie erfolgt die Geltendmachung?
Kosten für Fort- und Weiterbildung können üblicherweise in dem Jahr steuermindernd geltend gemacht werden, in dem sie bezahlt werden. Eine Ausnahme können Aufwendungen für Hilfs- bzw. Arbeitsmittel darstellen. Diese sind – berufliche Notwendigkeit vorausgesetzt – über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abzuschreiben.
Arbeitnehmer:nnen müssen Lehrgangskosten und sonstige beruflich veranlasste Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung innerhalb von fünf Jahren geltend machen.
Wird eine Bildungsmaßnahme in der Absicht absolviert, später damit eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit auszuüben, können diese Aufwendungen – wenn sie nicht als Werbungskosten absetzbar sind – als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung abgesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes ein „Gesamtgewinn“ erwirtschaftet wird. Etwaige Förderungen durch diverse Fördergeber:innnen reduzieren die steuerlich absetzbaren Beträge.
Links
Fazit: Holen Sie sich den Staat als Investitionspartner in Ihr Karriere-Boot!
Förderungen in Deutschland
Fördermöglichkeiten für Personen, die in Deutschland leben und versteuern:
- Bundesweite Förderung: Förderung beruflicher Weiterbildung oder Umschulung - Bundesagentur für Arbeit
- Regionale Förderung: Vielfältige Förderung nutzen - komm weiter in Bayern
Die meisten Fördermöglichkeiten richten sich an Personen, die ihre Aus- und Weiterbildung selbst finanzieren.
Bitte beachten Sie auch die genauen Fördervoraussetzungen – für die Gewähr der Förderung entscheidet ausschließlich die:der jeweilige Fördergeber:in.
Steuerliche Rückvergütung
Berufliche Bildung wird in Deutschland umfassend gefördert. Neben den Fördertöpfen vom lokalen Job-Center bis hin zu EU-Zuschüssen, ist vor allem die Steuergesetzgebung eine lukrative Hilfe für Weiterbildungsaufwendungen.
Link VLH (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.): Kosten für Fort- und Weiterbildung von der Steuer absetzen
Nach § 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) soll eine Fortbildung die im Ausbildungsberuf erworbenen Qualifikationen erhalten, erweitern, der technischen Entwicklung anpassen oder so ausbauen, dass sie hilfreich für den beruflichen Aufstieg sind.
Steuerlich absetzbare Aufwendungen
- Kurs- und Prüfungsgebühren
- Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft
- Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel
- Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Stichwort: Verpflegungsmehraufwand
- Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial
- Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen
Sämtliche Kosten werden als Werbungskosten und damit als unbegrenzt angesehen. Also: Alle Quittungen als Nachweis sammeln und die Ausgabebeträge in der Jahres-Steuererklärung ansetzen, in der sie angefallen sind.
Ideales Beispiel: MBA Förderung
Der MBA - für jede Berufsrichtung ansetzbar: Wie der Titel "Master of Business Administration" schon sagt, geht es darum, sich für übergreifende Aufgaben in einem Unternehmen oder Führungsanforderungen fit zu machen. Bestätigt wird diese Orientierung durch eine Grundsatz-Entscheidung des Bundesfinanzhofes (veröffentlicht im Bundessteuerblatt 1996, Teil II, Seite 452) wonach "... das MBA-Programm darauf angelegt (ist), mit allen Bereichen des Managements vertraut zu machen und Generalisten-Wissen zu vermitteln ...".
Nach BFH gilt das Recht auf Steuerrückerstattung beim MBA für Techniker, Betriebs- und Volkswirte, Juristen sowie Natur- und Geisteswissenschaftlern – ist also jeder Berufsrichtung zuordenbar und kann gar nicht als Weiterbildung abgelehnt werden.
Fazit: Der MBA wirkt nur auf den ersten Blick finanziell aufwändig. Mit einer Gegenrechnung durch eine Steuerrückzahlung wird die Kostenseite erst wirklich transparent – und das Studium ist kein Problem. Holen Sie sich den Staat als Investitionspartner in Ihr Karriere-Boot!